Schwerpunkt

Versicherung &
Haftung

Versicherungsvermittlerrecht

Gegenstand unserer Beratungstätigkeit ist auch das in seiner Bedeutung zunehmende Versicherungsvermittlerrecht, insbesondere das Versicherungsmaklerrecht. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir sowohl Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in berufs- und haftungsrechtlichen Fragen als auch Versicherungsnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Haftpflicht- bzw. Schadensersatzansprüchen.

Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen

  • Versicherungsmaklerhaftung;
  • Versicherungsmaklervertrag;
  • Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler

Das in der amtlichen Sammlung "BGHZ" abgedruckte Grundsatzurteil des BGH vom 10.03.2016 (I ZR 147/14) zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers ist in einem Verfahren ergangen, das wir - in den beiden ersten Instanzen als Prozessbevollmächtigte - begleitet haben.

RA Dr. Münkel bearbeitet das Vermittlerrecht in dem bei Nomos erscheinenden Handkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz (HK-VVG).

Dr. Thomas Münkel
Profil