Schwerpunkt
Versicherung &
Haftung
Versicherungsvermittlerrecht
Gegenstand unserer Beratungstätigkeit ist auch das in seiner Bedeutung zunehmende Versicherungsvermittlerrecht, insbesondere das Versicherungsmaklerrecht. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir sowohl Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in berufs- und haftungsrechtlichen Fragen als auch Versicherungsnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Haftpflicht- bzw. Schadensersatzansprüchen.
Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen
- Versicherungsmaklerhaftung;
- Versicherungsmaklervertrag;
- Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler
Das in der amtlichen Sammlung "BGHZ" abgedruckte Grundsatzurteil des BGH vom 10.03.2016 (I ZR 147/14) zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers ist in einem Verfahren ergangen, das wir - in den beiden ersten Instanzen als Prozessbevollmächtigte - begleitet haben.
RA Dr. Münkel bearbeitet das Vermittlerrecht in dem bei Nomos erscheinenden Handkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz (HK-VVG).