Schwerpunkt
BAU &
Immobilien
Architekten- und Ingenieurrecht
Im Architekten- und Ingenieurrecht zählen zu unseren Mandanten öffentliche und private Auftraggeber, Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer und andere Baubeteiligte. Unsere Expertise in diesem Bereich erstreckt sich auf zahlreiche Bauvorhaben einschließlich verschiedener Großprojekte.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere:
- die Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Zusammenhang mit der Vergabe;
- die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen;
- die Unterstützung in Leistungs- und Vergütungsfragen;
- die Beratung und Vertretung in Haftungsfragen;
- die Beratung zu möglichen Urheberrechten von Architekten und zu deren Auswirkungen auf Bauvorhaben.